Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Leistungen und Lieferungen der ImagineOn Software GmbH, sofern es sich bei ihrem Auftraggeber um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

(4) Spätestens mit der Entgegen- bzw. Abnahme unserer Leistungen gelten diese AGB als akzeptiert.

2. Leistungspflichten

(1) Umfang und Details der gegenseitig geschuldeten Leistungen sowie der konkreten Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich aus der jeweiligen Beauftragung (Einzelvertrag) in Verbindung mit den entsprechenden Leistungsbeschreibungen, Projektplänen und diesen AGB.

(2) Einzelverträge sind grundsätzlich schriftlich zu schließen. Mündlich erfolgte Aufträge werden durch ImagineOn schriftlich bestätigt. Ist der Auftraggeber Unternehmer und widerspricht er einer Auftragsbestätigung nicht unverzüglich, so kann ImagineOn eine Vergütung bereits erfolgter Lieferungen und erbrachter Leistungen sowie den Ersatz zwischenzeitlich getätigter Aufwendungen verlangen. Erteilen ImagineOn eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(3) Falls im Rahmen dieses Vertrages von ImagineOn Leistungen zu erbringen sind, die die Anwendung von HTML-Auszeichnungssprache und CSS Vorlagen erfordern, so wird ImagineOn diese unter Verwendung der im Rahmen der Websites bereits eingesetzten oder der jeweils allgemein aktuellen Standards entwickeln. ImagineOn wird die gesamte Verwendung von Auszeichnungssprache und CSS vor der Einreichung zur Abnahme durch den Auftraggeber in aktuellen Versionen aller wichtigen Desktopbrowser hinsichtlich technischer und optischer Kompatibilität testen und im Bedarfsfall nachkorrigieren. Auf speziellen Browserversionen für mobile Endgeräte sowie auf älteren oder nicht mehr weiterentwickelten Browsern werden Anwendungen nicht explizit getestet, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wird.

(4) ImagineOn ist nicht dazu verpflichtet, Grafik-, Bild- oder Textinhalte jedweder Form zu entwickeln, produzieren und/oder bereitzustellen, es sei denn, dies wird im Rahmen der beauftragten Dienstleistungen und Werke ausdrücklich anders geregelt.

(5) Der konkrete Umfang von Dienst-, Herstellungs- und Erzeugungsleistungen wird in Einzelverträgen durch die Angabe eines geschätzten Leistungsvolumens nach Personentagen bzw. –stunden veranschlagt.

(6) ImagineOn ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die geschuldete Leistung teilbar ist und der Auftraggeber ein vernünftiges wirtschaftliches Interesse an der erbrachten Teilleistung hat. Andernfalls stehen dem Auftraggeber die Rechte nach § 281 Abs. 1 BGB zu.

(7) Die Erstellung von Angeboten und Kostenanschlägen durch ImagineOn ist bis zu einem Aufwand von 200,00 EUR für den Auftraggeber kostenfrei. Darüber hinaus gehende Aufwände können insbesondere im Falle einer anschließend nicht erfolgenden Beauftragung von ImagineOn in Rechnung gestellt werden.

(8) ImagineOn behält sich vor, nach dem Entwicklungsstand von Wissenschaft und Technik Leistungen zu ändern, zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit dem Auftraggeber dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.

3. Softwareentwicklung und mobile Applikationen

(1) ImagineOn gewährleistet als Entwickler lediglich die Kompatibilität der zu entwickelnden Software zu Plattformen aus dem Angebot in der Mindestversion aus dem Angebot bis zum Zeitpunkt der Auftragserteilung verfügbaren aktuellsten Version.

(2) Der Auftraggeber benötigt als Anbieter einen eigenen Developer-Account beim jeweiligen Betreiber entsprechender Marktplätze (App-Store):

Android: Apps werden mit einem für den Auftraggeber erstellten Keystore signiert als Dateidownload zur Verfügung gestellt. Der Upload zu Google Play erfolgt durch den Auftraggeber, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung.

iOS: Apps werden mit dem Distribution- Certificate des Auftraggebers signiert. Dafür ist die Aufnahme von einer von ImagineOn genannten AppleId in das Development Team notwendig. Lieferung von Zwischenergebnissen als Enterprise IPA, von finaler Version per Upload in iTunes Connect. Hier ist ebenfalls Aufnahme einer AppleId nötig.

Windows: Apps werden von ImagineOn in den Windows App-Store geladen. Voraussetzung ist hier, dass eine Windows-Live ID von ImagineOn dem Developer Account des Auftraggebers hinzugefügt wird.

Andere: Nach Absprache

4. Einbeziehung Dritter

(1) ImagineOn ist berechtigt, sonstige Dritte in einem angemessenen Umfang mit der Erfüllung übertragener Aufgaben zu beauftragen.

(2) Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung der Auftraggeber für diesen im Tätigkeitsbereich von ImagineOn tätig werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Soweit ImagineOn aufgrund des Verhaltens dieser Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, hat ImagineOn dies nicht zu vertreten.

5. Verfahren bei Änderungswünschen und Leistungsänderungen

(1) Die angebotenen Tätigkeiten der ImagineOn spielen sich zum Großteil in fließenden, sich ändernden und erweiternden Entwicklungsprozessen ab. Agile Projekte ermöglichen eine hohe Flexibilität hinsichtlich Änderungen und Anpassungen im Verlauf des Projekts. Änderungen haben immer einen Einfluss auf die Projektkenngrößen Zeit, Budget und Umfang. Änderungswünsche sind daher vom Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere, wenn sich seine eigenen An-, Vorgaben oder Anforderungen als fehlerhaft, unvollständig, mehrdeutig oder undurchführbar erweisen. Die Auswirkungen werden danach mit dem Auftraggeber besprochen und es wird versucht, den Änderungswunsch bestmöglich zu berücksichtigen.

(2) Sollte damit eine Auftragserweiterung einhergeht, so ist diese jederzeit auf Kosten des Auftraggebers möglich. Um dem lebendigen Projektablauf gerecht zu werden, wird ImagineOn in dem Falle per eMail nach Prüfung des Wunsches eine Kosteneinschätzung abgeben. Sobald diese vom Auftraggeber schriftlich (eMail) angenommen wird, ist sie ebenfalls Vertragsbestandteil.

(3) Das Änderungsverfahren richtet sich im Einzelnen nach den folgenden Absätzen:

ImagineOn prüft zunächst, welche Auswirkungen der gewünschten Änderung insbesondere hinsichtlich des Leistungsumfangs, der Vergütungshöhe sowie der Terminplanung zu erwarten sind. Erkennt ImagineOn, dass die zu erbringenden Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt er dies dem Auftraggeber mit. Der Änderungswunsch ist nur dann weiter zu prüfen, soweit der Auftraggeber sich mit einer Verschiebung der betroffenen Leistungen einverstanden erklärt. Sodann setzt ImagineOn die Prüfung des Änderungswunsches fort. Verweigert der Auftraggeber sein Einverständnis, endet die Prüfung des Änderungswunsches.

Sobald die Prüfung des Änderungswunsches abgeschlossen ist, wird ImagineOn dem Auftraggeber die Auswirkungen seines Änderungswunsches auf den ursprünglichen Einzelvertrag darlegen. Die Darlegung hat einen Umsetzungsvorschlag oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist, zu enthalten. Die Parteien werden sich über die Umsetzung oder Verwerfung des Änderungswunsches schriftlich abstimmen. Kommt eine solche Abstimmung nicht zustande, so endet das Änderungsverfahren.

Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen. In diesem Fall endet das eingeleitete Änderungsverfahren und es verbleibt beim ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang.

(4) Der durch die Prüfung des Änderungswunsches verursachte Aufwand ist ImagineOn zu vergüten. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten.

6. Festlegung und Einhaltung von Terminen

(1) Verbindliche Termine sind durch die Parteien als solche zu bezeichnen und schriftlich festzulegen. Grundsätzlich sind Zeitangaben unverbindlich, soweit sie von Mitwirkungshandlungen Dritter (z.B. Apple, Microsoft, Google) abhängen.

(2) Fristen laufen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlung (Textziffer 7 der AGB) sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang.

(3) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, wie beispielsweise eine nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen oder Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte, hat ImagineOn nicht zu vertreten. ImagineOn wird durch sie berechtigt, die Erbringung der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

7. Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er instruiert und unterstützt ImagineOn hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen eingehend. Dabei trägt der Auftraggeber die Erfolgsverantwortung. Stehen die jeweiligen Leistungen im Vorfeld des Vertragsschlusses bereits fest, richten sich die Mitwirkungspflichten konkret nach dem Aktivitäts- und Fristenplan.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass ihm für die Durchführung von gemeinsamen Projekten mit ImagineOn fachkundige eigene Mitarbeiter in erforderlicher Zahl zur Verfügung stehen.

(3) Der Auftraggeber wird ImagineOn die zur Durchführung der gemeinsamen Projekte erforderlichen und von ihm zu beschaffenden Informationen, Daten und sonstige Materialien sowie Hard- und Software rechtzeitig zur Verfügung stellen.

(4) Die Bereitstellung sämtlicher Grafik- Assets erfolgt als PSD-Dateien durch den Auftraggeber. Die PSD- Dateien sind in der Ziel-Auflösung anzulegen und sollen keine Präsentations- Elemente wie Geräte-Rahmen, o.ä. enthalten. Ebenso sind die PSD-Dateien bereinigt, d.h. ohne ausgeblendete Ebenen, anzuliefern und für den Fall, dass mehrere View- Zustände in einer Datei angelegt wurden ist mit Ebenenkompositionen zu arbeiten. Für den Fall, dass an vom Auftraggeber als "final" angeliefert PSD-Dateien im Nachgang noch Änderungen vorgenommen werden sollen, entsteht ein Change-Request gem. Textziffer 5 der AGB.

(5) Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf eigene Kosten vor.

(6) ImagineOn haftet nicht für Verzögerungen, welche sich durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers ergeben. Kommt der Aufraggeber seinen Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß nach, wird ihm ImagineOn schriftlich unter Fristsetzung zur Leistung auffordern und auf die Folgen verspäteter Mitwirkung hinweisen. Sollten umfassende Prüfungen der Mitwirkungsleistungen notwenig  werden und Mehraufwände entstehen, weil die Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder unzureichend erfolgt, hat diese der Auftraggeber zu zahlen.

8. Rechte

(1) Der Auftraggeber versichert, dass er die Rechte an den zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und sonstigen Materialien hat.

(2) Für bestehende Schnittstellen sind vom Auftraggeber Dokumentations-Unterlagen zur Verfügung zu stellen, auf deren Basis ImagineOn eine Verifikation der ordentlichen Funktionsweise der Schnittstellen durchführen kann.

(3) Sollte die Programmierung neuer Schnittstellen notwendig oder gewünscht werden, so sind diese Kosten zusätzlich vom Auftraggeber zu zahlen.

(4) Vorbehaltlich einzelvertraglicher Regelungen räumt ImagineOn dem Auftraggeber ein ausschließliches, unbefristetes, übertragbares, unwiderrufliches Nutzungsrecht an der Software/App ein. Das Nutzungsrecht gilt für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich der Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung.

(5) Die Herausgabe eines Quellcodes ist vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung weder für die zu erstellende Software, noch für die Programmbibliotheken von ImagineOn geschuldet. Der Auftraggeber erhält vorbehaltlich einer einzelvertraglichen Regelung lediglich ein einfaches Nutzungsrecht am kompilierten Code der für die App erforderlichen Programmbibliotheken. Soweit Bibliotheken von Drittanbietern genutzt werden sollen, ist er selbst für die erforderliche Rechteeinräumung verantwortlich.

9. Test- Umgebung

Die Bereitstellung einer Hosting- Umgebung während der Projektlaufzeit erfolgt auf den Servern von ImagineOn. Die entsprechende Server-Umgebung für den späteren Betrieb der Anwendung hat der Auftraggeber bereitzustellen. Die technischen Anforderungen werden, wenn nichts Anderes vereinbart wurde, von ImagineOn festgelegt und dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.

10. Abnahme

(1) Abnahmepflichtige werkvertragliche Leistungen werden dem Auftraggeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt bzw. zugänglich gemacht. Zugleich wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert.

(2) Der Auftraggeber hat die abnahmepflichtigen Leistungen unverzüglich zu prüfen und innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung zur Abnahme abzunehmen oder ihre Abnahme abzulehnen. Soweit Abnahmetests dies erfordern, kann die Frist durch ausdrücklich schriftliche Vereinbarung der Parteien verlängert oder verkürzt werden.

(3) Erklärt sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht zu der Abnahme, indem er weder die Abnahme verweigert noch wesentliche Mängel rügt, gelten die Leistungen auch bei Vorliegen wesentlicher Mängel als durch den Auftraggeber abgenommen, soweit er auf diese Wirkungen bei der Aufforderung zur Abnahme hingewiesen wurde.

(4) Abnahmeverweigerungen müssen binnen sieben Werktagen, nachdem sie erfolgt sind, schriftlich begründet werden. Unterbleibt eine solche form- und fristgemäße Begründung, so gilt die Verweigerung als zurückgenommen.

(5) Die Abnahme gilt konkludent als erteilt durch Veröffentlichung oder deren Einsatzzweck gemäße Verwendung der Liefergegenstände durch den Auftraggeber.

11. Vergütung

(1) Sofern nicht anders vereinbart sind alle Aufwendungen von ImagineOn für beauftragte Dienstleistungen und Werke im Rahmen der Zusammenarbeit vergütungspflichtig, auch Aufwendungen an von ImagineOn erstellten Konzepten, Angeboten und Projektunterlagen.

(2) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung sind die Dienst-, Herstellungs- und Erzeugungsleistungen von ImagineOn mit bis zu 30% des veranschlagten Vergütungsvolumens nach erfolgter Beauftragung in Rechnung zu stellen, die restliche Vergütung mit einem Zahlziel von 14 Tagen nach erfolgter Abnahme. Bei Verzögerungen im Zeitplan, die durch den Auftraggeber verursacht wurden, stellt ImagineOn mit planmäßigem Projektende eine Zwischenabrechnung in Höhe des bis dahin tatsächlich angefallenen Mehraufwands.

(3) Nach Zeitaufwand berechnete Leistungen von ImagineOn und Mehraufwand basieren auf den jeweils aktuellen Tages- und Stundensätzen zzgl. USt, die dem jeweiligen Angebot zu entnehmen sind.

(4) Sind auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Leistungen außerhalb der regelmäßigen Geschäftszeiten des ImagineOn (montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr) zu erbringen, so können diese nach den in Absatz (3) aufgeführten Sätzen zuzüglich eines fünfzigprozentigen Aufschlags abgerechnet werden.

(5) Zum Nachweis von Anfall und Angemessenheit der nach Zeitaufwand abzurechnenden Leistungen erstellt ImagineOn Projektzeitlisten. Diese haben den Namen des eingesetzten Mitarbeiters das Datum, die Dauer und den Gegenstand der Leistung aufzuführen. Die Aufwandslisten sind der zugehörigen Rechnung zugrunde zu legen und dieser anzufügen. Der Auftraggeber hat die ihm übersandten Aufwandslisten unverzüglich zu prüfen und schriftlich innerhalb von sechs Werktagen nach ihrem Zugang zu billigen oder etwaige Einwendungen zu erheben. Die Einwendungen haben nach Möglichkeit anhand einer Kopie der betroffenen Aufwandsliste zu erfolgen. Läuft die vorgenannte Frist ab, ohne dass schriftliche Einwendungen erhoben werden, gelten die Aufwandslisten als anerkannt.

(6) Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von ImagineOn getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die in Absatz 3 genannten Vergütungssätze als üblich.

(7) Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand, - wie beispielsweise bei der Beschaffung von Hard- und Software -, direkt an den Auftraggeber weiter berechnet wird, kann ImagineOn einen Bearbeitungsaufschlag in Höhe von 15% erheben.

(8) Bei teilbaren Lieferungen und Leistungen kann ImagineOn jede Lieferung bzw. Leistungen gesondert in Rechnung stellen.

12. Reisezeiten und - kosten

(1) Reisezeiten sind zu 100% als Leistungszeiten zu vergüten.

(2) Die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung nachweislich anfallenden Reise- und Übernachtungskosten, Spesen sowie sonstige Auslagen von ImagineOn werden separat erfasst und sind neben der Vergütung abzugelten.

(3) Reisekosten werden wie folgt erstattet:

Kfz- Benutzung: 0,30 € je gefahrenem Km.

Flüge, Bahnen, Mietwagen, Taxen und Übernachtungen: Nach tatsächlichem Aufwand. 

Mehraufwand für Verpflegung nach den steuerlich anerkannten Sätzen.

(4) Die Auswahl von Verkehrsmitteln und Übernachtungen erfolgt nach deren Verfügbarkeit und unter Beachtung wirtschaftlicher Verhältnismäßigkeit.

(5) ImagineOn kann Reise-, Übernachtungskosten, Spesen und sonstige Auslagen monatlich abrechnen.

13. Rechnungsstellung und Zahlungsfrist

(1) Rechnungen werden mit Rechnungsstellung fällig.

(2) Im Verzug befindliche Rechnungsbeträge sind vom Auftraggeber mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Pro Mahnung ist ImagineOn berechtigt eine Kostenpauschale von 5,00 EUR zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ImagineOn unbenommen.

14. Gewährleistung

(1) Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar. Die Parteien sind sich bewusst, dass Software und Internetauftritte nach derzeitigem Stand der Technik nicht gänzlich frei von Mängeln erstellbar sind.

(2) ImagineOn leistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware bzw. Werke Gewähr dafür, dass diese mängelfrei sind. Mit Ablauf dieser Frist verjähren die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung des Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.

(3) Die von ImagineOn gelieferten Waren und Werke hat der Auftraggeber unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Andernfalls gelten sie auch bei offensichtlichen Mängeln als genehmigt. Gleiches gilt mit Ablauf eines Monats nach Ablieferung auch bei nicht offensichtlichen Mängeln.

(4) Verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung, d.h. entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware bzw. die Herstellung eines neuen Werks, so kann ImagineOn nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache liefern (Nachlieferung) bzw. ein neues Werk erstellen (Neuherstellung). Dies setzt indes voraus, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Schlägt die zweimalige Nacherfüllung fehl, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Rücktritts- und Schadenersatzansprüche bestehen nicht, wenn eine unerhebliche Abweichung von der Beschaffenheit vorliegt.

(5) ImagineOn übernimmt in den Fällen, in denen der Auftraggeber Änderungen an den von ImagineOn erbrachten bzw. erstellten Waren, Werken oder sonstigen Leistungsergebnissen vorgenommen hat, keine Gewähr. Dies gilt nicht, soweit die Änderungen keinen Einfluss auf die Entstehung des Mangels haben.

(6) Soweit sich im Verlauf der Untersuchung eines Mangels herausstellt, dass dieser nicht auf eine Verletzung einer Gewährleistungspflicht seitens ImagineOn zurückzuführen ist, kann ImagineOn die im Rahmen der Verifizierung und Behebung des Mangels entstandenen Aufwendungen gegenüber dem Auftraggeber abrechnen.

(7) Der Auftraggeber kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Ware oder des Werks besteht, vom jeweiligen Einzelvertrag nur zurücktreten, wenn ImagineOn diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

15. Haftung

(1) ImagineOn verpflichtet sich, die geschuldeten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen.

(2) ImagineOn haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(3) ImagineOn übernimmt keine Haftung und keine Garantie dafür, dass, ob oder wann eine Software/Applikation vom jeweiliger Plattformbetreiber angenommen wird. ImagineOn hat keinen

Einfluss auf die Vertragsbeziehung des Auftraggebers als App-Anbieter und dem Betreiber der Plattform und haftet nicht für Rechte und Pflichten, welche sich für den Auftraggeber und seinen Kunden aus den Nutzungsbedingungen der jeweiligen App-Store Betreiber ergeben.

(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet ImagineOn nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“), einer Beschaffenheitsgarantie oder des ProdHaftG sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Hierbei ist die Haftung indes auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.

(5) In jedem Fall wird die Haftung der Summe nach durch die maximale Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütung begrenzt. Dem Auftraggeber stet es indes frei, den Eintritt eines tatsächlich höheren Schadens nachzuweisen.

(6) Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

(7) Bei einem Verlust von Daten bzw. Programmen haftet ImagineOn nur für den Schaden, der auch bei der Durchführung einer dem Auftraggeber obliegenden regelmäßigen und zumutbaren Datensicherung nicht verhindert werden konnte.

(8) Die vorstehenden Regelungen der Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend, soweit die Schäden bzw. Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ImagineOn verursacht werden.

(9) Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes (Abs. 2 bis 7) entsprechend.

16. Verletzung von (Schutz-)Rechten

(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der vom Auftraggeber beauftragten Leistungen wird von diesem getragen. Dies gilt insbesondere, - aber nicht ausschließlich -, für die Verletzung von Patenten, Marken, Warenzeichen, Lizenzen und sonstigen Schutzrechten sowie die Missachtung von wettbewerbs- und urheberrechtlichen Vorschriften durch vom Auftraggeber gelieferte Konzepte, Entwürfe, Ideen, Anregungen und sonstige Vorschläge. In keinem Fall haftet ImagineOn wegen verbreiteten Sachaussage über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.

(2) Soweit der Auftraggeber ImagineOn Techniken oder Inhalte für die Erstellung oder Erweiterung und Aktualisierung (Pflege) zur Verfügung stellt, ist ausschließlich der Auftraggeber für diese Inhalte verantwortlich. ImagineOn ist nicht verpflichtet, diese auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu prüfen. Auf offensichtliche Rechtsverstöße soll ImagineOn den Auftraggeber jedoch hinweisen.

(3) Wird ImagineOn in einem der in Absatz 1 und 2 genannten Fälle von Dritten in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber diesen von allen Ansprüchen freizustellen sowie sämtliche Schäden und Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten.

17. Eigentumsvorbehalt

(1) Die von ImagineOn im Rahmen des Auftrags erarbeiteten Leistungen (Unterlagen, Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc.) sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

(2) Alle Ideen, Entwürfe und Gestaltungen, Techniken und sonstige Arbeitsmethoden, die von ImagineOn im Rahmen der Aufgabenerfüllung entwickelt oder eingesetzt werden, bleiben das ausschließliche Eigentum von ImagineOn, das sich die ausschließlichen Rechte daran vorbehält.

(3) Die Übertragung von Nutzungsrechten ist mit der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Vergütung durch den Auftraggeber verknüpft.

18. Eigenwerbung

(1) Der Auftraggeber räumt ImagineOn das Recht ein das konkrete Projekt für das eigene Marketing als Referenz zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere die Möglichkeit darf das fertig gestellte Projekte in allen Medien zur Eigenwerbung als Teil seines Portfolios zu nennen, zu verlinken und über das Projekt und seine Inhalte auf Websites, Blogs, Broschüren, Konzepten und Bewerbungen sowie in Magazinartikeln redaktionelle Beiträge zu veröffentlichen.

(2) Diese Einwilligung gilt zeitlich und inhaltlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann vom Auftraggeber für die Zukunft nur bei Vorliegen eines wichtigen Grunds widerrufen werden.

19. Vertraulichkeit

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die er über ImagineOn erlangt, geheim zu halten und sich nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung ganz oder teilweise Außenstehenden mitzuteilen oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Er verpflichtet sich weiterhin, die vertraulichen Informationen ausschließlich im Zusammenhang mit dem zu ImagineOn bestehenden Vertragsverhältnis und insbesondere nicht zu Wettbewerbszwecken zu nutzen.

(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für unbestimmte Zeit und bleibt auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

20. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Auftraggeber ist zur Abtretung von gegenüber ImagineOn bestehenden Forderungen nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung berechtigt. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. ImagineOn behält sich für den Fall nicht erfolgender Vergütungszahlungen das Recht der Zurückbehaltung an Waren und Werken sowie an vom Auftraggeber ausgehändigten Unterlagen vor.

21. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand gilt der Sitz von ImagineOn als vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen über einen abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand. ImagineOn ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Erfüllungsort ist der Sitz von ImagineOn.

Stand: April 2016

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